Open Source & Web
Amazon S3: Cloud-Hosting wird günstiger
Amazon hat Anfang Februar die Preise seines Cloud-Speichers Amazon S3 (Simple Storage Service) für Standard-Nutzer gesenkt. Nach offiziellen Angaben fallen die Kosten für kleine und mittlere Speicherkapazitäten um mindestens 10 Prozent. Das Angebot gilt sowohl für Alt- als auch Neukunden.
Amazon beobachtet einen steigenden Bedarf der Nutzer, Daten im Web abzulegen. Während im vierten Quartal 2010 262 Milliarden Objekte auf Amazons S3-Servern gespeichert wurden, waren es Ende 2011 mit 762 Milliarden bereits ein Vielfaches. Angesichts dieses Wachstums muss Amazon seine Cloud-Server erneuern und erweitern. Mit dieser Vergrößerung der Cloud-Dienste geht eine Reduzierung der Speicherkosten einher, die das Unternehmen nach eigenen Angaben nun an seine Kunden weitergibt.
S3: Dropbox und Co. setzen auf Amazons Cloud-Hosting (Bild: Amazon)
Amazon S3-Speicher wird erschwinglicherMit der neuen Preisstruktur fallen die Kosten laut AWS-Evangelist Jeff Barr für Kunden mit einem durchschnittlichen Datenverbrauch von 50TB um circa 10 Prozent pro GB/Monat. Nutzer, die bis zu 500TB Daten in der S3-Cloud speichern, sparen pro GB/Monat 13,5 Prozent. Anders ausgedrückt hat Amazon die monatlich anfallenden Kosten pro GB von 0,14$ auf 0,125$ für die ersten TB Daten reduziert, für die nächsten 49TB fallen jeweils 0,110$ an - vorher betrug der Preis 0,125$.
Nur wenige Wochen vor der Kostenreduktion kündigte Amazon seinen neuen DynamoDB Database Service an, mit dem es Unternehmen erleichtert werden soll, ihre Daten in die Amazon-Cloud zu schieben und das Ökosystem des Onlinehändlers zu nutzen.
Weiterführende Links:
- Amazon S3 Price Reduction - Amazon
- Amazon slices S3 storage prices - GigaOm
Firefox 10 lockt Entwickler mit Dev-Tools
Der neue Firefox 10 hat Entwickler-Tools wie den Page-Inspector für das Analysieren von Webseiten in Echtzeit gleich mit an Bord – ohne dass man sie zusätzlich als Erweiterung installieren muß. In einem Mozilla-Blog-Artikel werden die neuen integrierten Entwickler-Tools vorgestellt. Wir fassen den Artikel kurz für Euch zusammen.
Struktur, Styles und JavaScript von Webseiten im Firefox erkundenMit drei neuen integrierten Tools für Webentwickler erleichtert der neue Firefox 10 das Erkunden von Webseiten-Strukturen, -Styles und eingebundenen JavaScripts, wie in einem Blog-Artikel von Mozilla erläutert wird. Man klickt im Firefox zum Beispiel einfach auf ein beliebiges HTML-Element innerhalb einer Webseite, wählt dann über rechte Maus „Element untersuchen“ und bekommt die dazugehörige HTML-Struktur im Page-Inspector im unteren Bereich des Firefox-Fensters präsentiert.
CSS-Eigenschaften und -Regeln werden im rechten Fensterbereich über den Style-Inspector angezeigt. Im Style-Inspector kann man ausserdem CSS-Werte in Echtzeit verändern und sich das Ergebnis als Vorschau direkt im Firefox anzeigen lassen. Das so genannte Scratchpad, das in der deutschen Firefox-Version als Notizblock bezeichnet wird, vereinfacht die Arbeit mit JavaScript indem es z.B. Syntax-Highlighting anbietet.
Die neuen integrierten Entwickler-Tools im Firefox 10 erinnern stark an das schon seit langem bekannte Firebug-Plugin, dass somit eigentlich überflüssig wird. Wenn man Firebug trotzdem zusätzlich installiert hat, erscheint im Firefox-Menu ein eigener Firebug-Eintrag unter „Extras > Web-Entwickler“.
Neben den integrierten Entwickler-Tools unterstützt Firefox 10 jetzt auch die Mozilla Full-Screen-API, über die mittels JavaScript ein komfortabler Vollbildmodus für beispielsweise Browser-Spiele realisiert werden kann. Für das 3D Web sind im Firefox 10 Anti-Aliasing für WebGL und CSS 3D Transforms dabei.
Weiterführende Links:
- Firefox Adds Powerful New Developer Tools – The Mozilla Blog
- Web Developer’s Toolbox – Firefox Add-Ons
- Firefox Download – Mozilla.org
- Fullscreen-API: So funktioniert der Vollbildmodus mit JavaScript und CSS – t3n News
- Experimenteller Firefox nutzt JavaScript für Gamepad-Spielsteuerung – t3n News
- CSS3: Animationen ohne Flash und JavaScript erstellen – t3n News
- 3D Web: Standards, Plugins und Frameworks auf einen Blick – t3n News
Sponsored Post: Film Ab! Videos mit HTML5
Die Integration eines Videoclips auf der eigenen Webseite war bisher nur durch die Verwendung zusätzlicher Software wie Adobe Flash, Microsoft Silverlight oder anderen Plugin-Technologien möglich. Mit der Verbreitung von HTML5-fähigen Browsern hält nun das Video-Element Einzug in die Hypertext Markup Language.
Ein Video einbindenEs könnte so einfach sein. Um ein Video auf der eigenen Webseite anzuzeigen, deklariert man einfach
<video src="http://meineseite.de/media/video.mp4"></video>und öffnet die Seite mit einem modernen Browser
Ganz so leicht geht es dann aber doch nicht. Man wird nur ein schwarzes Rechteck zu Gesicht bekommen, falls der passende Video-Codec vom Browser unterstützt wird, ansonsten eine Fehlermeldung, die besagt, dass die angegebene Quelle nicht unterstützt wird.
Anwender haben dem Video-Element mehr Informationen mitzugeben, damit ein Video auf der Webseite auch abgespielt werden kann.
Video-Element-AttributeDas Video Element verfügt über eine Reihe von Attributen, die man angeben kann:
- controls
- autoplay
- loop
- preload
- poster
- width
- height
- src
Ergänzt man das Beispiel von oben mit dem Attribut „controls“ werden die Standard Bedienelemente des Browsers für die Steuerung des Videos eingeblendet.
Die übrigen Attribute bewirken Folgendes:
- „autoplay“ macht genau das, was der Name vermuten lässt. Das Attribut spielt das Video nach dem Laden sofort ab.
- „loop“ wiederholt das Video und startet es erneut, sobald es zu Ende ist.
- „preload“ erlaubt dem Website-Betreiber, das Ladeverhalten zu ändern. Das Video wird normalerweise sofort mit der Referenzierung geladen, sobald das Element im Browser gezeichnet wird. Dieses Verhalten kann man entweder per „none“ abstellen oder per „metadata“ auf die Metadaten beschränken. Letzteres erlaubt das Verarbeiten der Videodaten zur Anzeige, um zum Beispiel die Länge anzuzeigen. Für Video-Portale ist es sinnig, das automatische Laden von vielen Videos zu unterbinden. Erst durch die Auswahl des Benutzers sollte man dann die entsprechende Quelle laden und abspielen.
- „poster“ definiert eine Grafik, die angezeigt wird, solange das Video noch nicht läuft.
- „src“ gibt die Quelle des Videos an. Dieses Attribut lässt sich auch als einzelnes Element innerhalb des „video“-Elements deklarieren, was eigentlich die Regel ist, denn es gibt noch eine zweite Sache, die zum Abspielen des Videos notwendig ist.
Je nach verwendeten Browser werden unterschiedliche Video-Codecs unterstützt. Nach heutigem Stand bieten sich zur Wiedergabe von Video-Inhalten folgende Codecs an: „H.264“, „Theora“ und „WebM“. Theora und WebM sind Open-Source-Codecs, iH.264 – der mit Abstand am häufigsten genutzte Codec – ist proprietär. Dank der hohen Verbreitung an Medien in diesem Format gibt es auch viele Hardware-Player wie DVD-Player, Fernsehgeräte und Settop-Boxen, die eine direkte H.264 Unterstützung eingebaut haben.
Der richtige CodecDer Internet Explorer unterstützt H.264 und mit einer nachträglichen Installation auch WebM. Chrome hingegen unterstützt WebM und Theora, hat aber seinen H.264-Support bereits aufgekündigt. Firefox unterstützt Theora und WebM, während Safari von Haus aus H.264 unterstützt und auf iOS nur H.264 unterstützt.
Damit fallen zwangsläufig die Würfel und man sollte seine Videos in allen drei Varianten anbieten, wenn man niemanden außen vor lassen will. So könnte eine Deklaration der Quellen aussehen:
<video controls> <source src="http://meineseite.de/media/video.mp4" type='video/mp4; codecs="avc1.42E01E, mp4a.40.2"' /> <source src="http://meineseite.de/media/video.webm" type='video/webm; codecs="vp8, vorbis"'/> <source src="http://meineseite.de/media/video.ogv" type='video/ogg; codecs="theora, vorbis"'/> </video>Das Attribut „type“ im Element „source“ kann man weglassen, dann werden Standardwerte für das jeweilige Videoformat genommen.
Mein Browser kann kein HTML5!Natürlich sollte man auch den Fall der Fälle einplanen: Webseiten-Besucher mit einem nicht HTML5-fähigen Browser. Hier kann man auf die Eigenschaft des Browser-Parsings zurückgreifen. Elemente, die ein Browser beim Parsen der Seite nicht erkennt, werden ignoriert. Dieses Verhalten kann man für eine Fallback-Strategie nutzen, die sich aus zwei Alternativen zusammensetzt:
- Das Anzeigen des Videos mit einem Plugin wie Flash, Silverlight, etc...
- Die Möglichkeit das Video herunterzuladen
Den Fallback deklariert man innerhalb des „video“-Elements. In diesem Beispiel bieten wir dem Benutzer einen Downoad-Link direkt auf das Video an.
Manipulation mit CSSDa das „video“-Element nun ein vollwertiges Mitglied der HTML-Familie ist, es sich auch per CSS manipulieren. Der folgende CSS Code wird auf alle „video“-Tags der Seite angewendet.
video:hover { // Vendor Prefixe für Internet Explorer und Webkit -ms-transform: translate(100px, 100px) rotate(15deg); -ms-transition: 2s; -webkit-transform: translate(100px, 100px) rotate(15deg); -webkit-transition-duration: 2s; -webkit-transition-property: all; -webkit-transition-timing-function: ease; border-radius: 150px 100px 0px 25px; }Sobald man mit der Maus über das Video, fährt wird der CSS-Style aktiv und das Video bewegt sich mit einer „ease“-Animation um die Koordinaten 100 Pixel horizontal und 100 Pixel vertikal nach rechts, neigt sich dabei im Winkel von 15 Grad und erhält zudem noch abgerundete Ecken.
Mit nur wenig Aufwand lassen sich also erstaunliche Effekte erzeugen.
Manipulation mit JavaScriptMit JavaScript sind der Kreativität keine Grenzen mehr gesetzt. Video-Elemente lassen sich so dynamisch erstellen, steuern und auch grafisch manipulieren. Die zur Verfügung stehenden Methoden, Eigenschaften und Ereignisse kann man der W3C Spezifikationsdokumentation für das Video-Element bei HTML5 entnehmen. Zum Beispiel erstellt `document.createElement("video");` ein Video-Element:
<script> document.addEventListener( "DOMContentLoaded", function() { var video = document.createElement("video"); document.getElementById("container").appendChild(video); video.src = "http://meineseite.de/media/video.mp4"; video.controls = true; video.play(); }); </script> ... <div id="container"></div>und die Funktion „play()“ startet es dann. Auch kann man einzelne Frames eines Videos auf einen Canvas kopieren.
// Surface ist hier der Canvas 2d Kontext surface.drawImage( videoElement, 0, 0 );So lässt sich das Video parallel in einem anderen Bereich anzeigen, Filter angewendet werden oder eine Video-Preview-Timeline erstellen, wie sie im unteren Bild abgebildet ist.
Der Quellcode für das Beispiel befindet sich als Gist auf Github.
Untertitel? Selbstverständlich!Videoinhalte lassen sich mit Untertiteln erweitern. Dazu definiert man ein „<track>“-Element innerhalb des Videos.
<track kind="subtitles" srclang="de" label="Deutsche Untertitel" src="de-captions.vtt" default>Die Angabe der Quelle sollte dem Foramt Timed Text Markup Language (TTML) 1.0 oder Web Video Text Tracks entsprechen. Im Prinzip sind hier Zeitstempel mit den entsprechenden Textpassagen enthalten. Mit mehreren track-Elementen kann man Mehrsprachigkeit realisieren. Hier ein Beispiel, wie der Internet Explorer Untertitel im Video-Control zur Verfügung stellt und anzeigt.
Player FrameworksAlle Browser haben noch eine Sache gemeinsam: Unterschiedlich aussehende Steuerelemente für das Video. So unterscheiden sich die visuellen Controls im Internet Explorer, Safari, Chrome, Firefox und Opera voneinander. Das kann zur Überlegung führen, eigene Controls zu zeichnen, um ein einheitliches Look & Feel über Webbrowser-Grenzen hinweg zu realisieren.
Doch das muss man nicht selbst machen. Hier kann man auf eine Vielzahl von HTML5-Video-Frameworks zurückgreifen, die meist weit mehr als nur das eigentliche Skinning des Players erlauben. Als Beispiel sei der LeanBack Player genannt. Neben CSS-Themes für die Optik bietet er auch ein Plugin-Modell, um zum Beispiel das Analytics-Tool Piwik zu integrieren.
Ready for Prime TimeEs ist gut, dass das Video-Element nun ein Bestandteil eines HTML-Dokumentes ist. Allerdings lassen sich zum derzeitigen Stand noch nicht alle Szenarien mit der Video-Integration abdecken. Video-Streaming (Smooth Streaming) lässt sich momentan nicht über den Standard bewerkstelligen, auch sind DRM-geschützte Inhalte noch nicht abspielbar. Web-Anwendungen, die auf diese technischen Aspekte angewiesen sind, werden sich nach wie vor mit Plugins wie Silverlight oder Flash behelfen müssen.
Ist man nicht auf diese speziellen Szenarien angewiesen und hat die Möglichkeit, seine Videos in mehreren Codecs anzubieten, so gibt es keinen Grund mehr, das Video-Element nicht einzusetzen. Nie war es einfacher, Videos einzubinden, zu stylen und zu manipulieren.
Weiterführende Links:
- Kouder.net //building/software - Blog des Autors dieses Artikels (Dariusz Parys, Developer Evangelist bei Microsoft)
- @Writeline auf Twitter - Autor des Artikels auf Twitter
- MSDN Microsoft Deutschland GmbH
Facebook-Börsengang: Wie die Zahl der aktiven Nutzer schöngerechnet wird
Im Prospekt für den Facebook-Börsengang stecken einige interessante Zahlen. So rechnet Facebook beispielsweise mit 483 Millionen aktiven Mitgliedern, die die Plattform jeden Tag nutzen, 845 Millionen sind es demnach im Monat. Schaut man aber etwas genauer hin, sieht es nach Schönrechnen aus.
Hohe Nutzerzahlen für den Facebook-BörsengangMark Zuckerberg hatte lange Zeit, Facebook auf den geplanten Gang an die Wallstreet vorzubereiten. Letzte Woche wurden dann erwartungsgemäß die notwendigen Formalien für den Facebook-Börsengang erledigt. Mit dem bei der US-Börsenaufsicht eingereichten Börsenprospekt erfüllte Facebook nicht nur eine wichtige Auflage, sondern ermöglichte gleichzeitig viele interessante Einblicke in die Zahlen des führenden Social Networks. So wurde sehr prominent mit einer Grafik auf die 845 Millionen Mitglieder hingewiesen, die Facebook als „monthly active users“ führt.
Nun ist dieser Wert allerdings nicht gerade sehr aussagekräftig, weil eine Aktivität im Monat schon durch eine Benachrichtigung per E-Mail ausgelöst werden könnte. Viel interessanter sind die täglich aktiven Nutzer. Auch hier glänzt Facebook mit einer beeindruckenden Zahl. Demnach sollen 483 Millionen Mitglieder täglich bei Facebook aktiv sein. Doch wer nun glaubt, es handele sich dabei um Besuche der Website und um mobile Zugriffe, der irrt.
Vor dem Facebook-Börsengang bekommen die Likes eine besondere Bedeutung. (Foto: GOIABA (Goiabarea) / flickr.com, Lizenz: CC-BY)
Aktive Nutzerzahlen für den Facebook-Börsengang schöngerechnetFacebook dehnt den Begriff der aktiven Nutzer auch auf Aktivitäten aus, für die Nutzer die Plattform gar nicht besuchen müssen. So sollen auch Aktivitäten von Drittanbieter-Apps und Websites dazugezählt werden, die mit Facebook verknüpft sind. Konkret definiert es Facebook im Börsenprospekt so:
„Daily Active Users (DAUs). We define a daily active user as a registered Facebook user who logged in and visited Facebook through our website or a mobile device, or took an action to share content or activity with his or her Facebook friends or connections via a third-party website that is integrated with Facebook, on a given day.“
Das bedeutet also auch, dass sämtliche Klicks auf den Like-Button auf externen Websites zu den Nutzer-Aktivitäten gezählt werden. Zusätzlich kommen noch alle Aktionen dazu, die automatisch zu Facebook gepostet werden. Also auch Shares von populären Apps wie Spotify oder neuerdings auch Pinterest sowie automatische Crosspostings von Twitter oder Google+ zählen quasi wie Besuche.
Warum die geschönten Zahlen problematisch sindNun könnte man den Standpunkt vertreten, es spiele keine Rolle welche Arten von Aktivität Facebook zählt, denn schließlich seien Likes und Shares ja auch eine Art von Aktivität. Das ist zwar richtig, doch für die Beurteilung von Facebook spielt die Art der Aktivität sehr wohl eine wichtige Rolle. Facebook ist insgesamt sehr stark auf Wachstum ausgelegt und braucht hohe Nutzerzahlen, um das eigene Geschäft voranzutreiben. Nur mit möglichst vielen Nutzern lässt sich die Plattform auf Dauer über Werbung in der Gewinnzone halten.
Das erkennt man auch daran, dass Facebook erst nach der Einstellung von Sheryl Sandberg profitabel wurde. Die ehemalige Vize-Präsidentin für die weltweiten Online-Verkäufe von Google wechselte 2008 zu Facebook und steuerte das Social Network innerhalb von nur einem Jahr in die Gewinnzone. Das hauptsächliche Geschäft von Facebook besteht weiter aus dem Verkauf von Werbung auf der Plattform. Genau dafür sind hohe Nutzerzahlen sehr wichtig, die natürlich durch einen möglichst hohen Anteil an aktiven Mitgliedern noch interessanter werden. Doch wenn viele der angeblich aktiven Nutzer die Plattform gar nicht aufsuchen, sondern nur von extern agieren, sehen sie auch die Werbung nicht und können logischerweise auf keine Anzeige klicken.
Gerade im Hinblick auf den geplanten Börsengang ist diese Erkenntnis wichtig. Facebook jongliert hier mit deutlich überhöhten Zahlen, die für das eigene Geschäftsmodell eine wichtige Rolle spielen. Ob das von der US-Börsenaufsicht beanstandet werden kann, ist fraglich. Für potenzielle Investoren sollten die geschönten Zahlen aber in jedem Fall ein Fingerzeig sein. Nicht jede Zahl, mit der Facebook glänzen möchte, bleibt auch bei genauerer Betrachtung beeindruckend.
Weiterführende Informationen zum geplanten Facebook-Börsengang:
Safer Internet Day 2012: Aktionstag für mehr Sicherheit im Netz
Am heutigen 7. Februar findet zum neunten Mal der Safer Internet Day statt, dazu gibt es zahlreiche Aktionen für mehr Sicherheit im Netz. Anlässlich des Aktionstages diskutieren Politiker in Berlin dazu, wie Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern mehr Verantwortung im Netz übernehmen können. Weiterhin unterstützen Unternehmen wie Facebook die Aktion und starten gezielte Werbekampagnen in eigener Sache.
Politiker diskutieren am Safer Internet Day 2012 über mehr Verantwortung im Netz(Foto: IvanWalsh.com / flickr.com, Lizenz: CC-BY)
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Die Aufklärungskampagne ist eine Initiative der Europäischen Union und wird in Deutschland durch Klicksafe.de koordiniert und von der Landesmedienanstalt und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz sowie von der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) getragen. Im Rahmen des Safer Internet Day 2012 finden zahlreiche Aktionen in Deutschland und in 39 weiteren Ländern statt. Insgesamt sind rund 150 deutsche Institutionen, Schulen und Unternehmen mit verschiedenen Aktionen beteiligt.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte anlässlich des Safer Internet Days, beim Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet würden Unternehmen, Politik, Eltern und Schule gleichermaßen Verantwortung tragen. Jürgen Brautmeier, Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation, forderte "Vereinbarungen und Regeln, im Miteinander von Jung und Alt, von Menschen, die ständig 'ON' sind und solchen, die das Internet nur selten nutzen." Nur so lasse sich das Internet zu einem wirklich sozialen Medium machen, im dem "zivilisiert und respektvoll miteinander umgegangen" werde.
Die Piratenpartei Deutschland meldet sich anlässlich des Aktiontages mit einem Aufruf zur Erhaltung der freien Internetstruktur zu Wort. Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piraten, erklärt: "Der freie Informationsfluss schafft mündige Bürger, die in der Lage sind, ihre Freiheit wirkungsvoll gegen totalitäre Tendenzen zu verteidigen." Eine gezielte Bekämpfung der Internetkriminalität sei darüber hinaus notwendig.
Passend zum Safer Internet Day 2012 veröffentlicht das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zum ersten Mal eine Empfehlung zur sicheren Konfiguration von Windows-PCs. Das BSI rät in seinem Leitfaden unter anderem beim Kauf eines Betriebsystems zur aktuellsten Version. Beim Virenschutzprogramm würde jedoch eines der gängigen kostenfreien Programme ausreichen, sofern der Nutzer keine zusätzlichen Funktionen wie beispielsweise Kinderschutzfilter benötige.
Safer Internet Day 2012 soll zur Kindersicherheit im Netz beitragenDie EU-Initiative Klicksafe.de will mit Angeboten wie der Suchmaschine "Frag Finn" oder dem Portal "Ins Netz gehen", das der Prävention und Erkennung von Suchtverhalten dienen soll, zur sichereren Internetnutzung durch Kinder beitragen. Die Initiative will nach eigenen Angaben "Generationen verbinden und gemeinsam die digitale Welt entdecken – aber sicher". Auch Facebook und andere soziale Netzwerke sollen behandelt werden.
Facebook selbst nutzt den Aktionstag für eine gezielte Werbekampagne für ihre FAQ-Seite für Familien. Das soziale Netzwerk rät allen Nutzern dazu, die Einstellungen zur Privatsphäre und zum Schutz vor unerwünschten Kontakten regelmäßig zu kontrollieren. Dabei ist gerade Facebook in der letzten Zeit häufig wegen seines Umgangs mit Nutzerdaten in die Kritik geraten.
Zahl der Internet-Beschwerden ist gesunkenDie Internet-Beschwerdestelle von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, gab zum Safer Internet Day 2012 die Zahl der Beschwerden aus dem letzten Jahr bekannt. Während 2010 rund 70.000 Beschwerden eingingen, sank die Zahl im letzten Jahr auf etwa 55.000. Laut eco handelte es sich in 94 Prozent der Fälle um Beschwerden über unerwünschten E-Mail-Spam. Lediglich sechs Prozent betrafen Anliegen, für die die Internet-Beschwerdestelle eigentlich zuständig ist, beispielsweise illegale Inhalte wie Kinderpornographie, rassistisches Material und Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz.
Content is King, Webdesign is Queen – Optik und Inhalte aufeinander abstimmen
Sollte Content tatsächlich King und professionelles Webdesign Queen sein? Und wenn das so ist, wie setzt man das am besten um? Fakt ist und darüber sollten wir uns einig sein: Das harmonische Zusammenspiel von Content und Webdesign ist maßgebend für den Erfolg einer Webseite. Dieser Artikel fasst fünf grundlegende Überlegungen zusammen.
Dieser Artikel ist ursprünglich im Webstandard-Blog erschienen.
Die wichtige Rolle des DesignsSuchmaschinenoptimierter Content kann und wird Besucher über die Suchmaschinen „anlocken“. Aber was nutzt der beste (und vielleicht auch teuerste) Content, wenn die Website den Inhalt nicht über professionelles und barrierefreies Webdesign fördert? Wie in allen Lebensbereichen gibt es logischerweise Strategien und kleine Kniffe, mit denen man eine Website dahingehend optimieren kann, dass der Content durch professionelles Webdesign hervorgehoben wird und die gewünschten Konversionsraten erreicht werden (können).
Warum Content King und Webdesign Queen sein sollte – das ist selbsterklärend, wenn man logisch vorgeht. Auf Basis eines professionellen Webdesigns sollte als erste „Handlung“ das Auge des Konsumenten angesprochen werden. Denn professionelles Webdesign sollte nicht nur eine eventuell vorgegebene Corporate Identity für ein Webprojekt einhalten, sondern auch Aspekte der Benutzerführung berücksichtigen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Design beispielsweise den responsiven Ansatz verfolgt und auf unterschiedliche Bildschirmgrößen reagiert. Es sollte aber auch barrierefrei sein und, wie im folgenden Beispiel eines Catering-Servies, Emotionen wecken, damit der Nutzer einen Bedarf erkennt (hier idealerweise Hunger), der dann in einer Konversion endet, also der Bestellung eines Produkts dieses Catering Services:
Es dürfte offensichtlich sein, welche Version der Webseite mehr Emotionen weckt – Content und Design (oben), „nur“ Content (unten).
Trotz identischer Inhalte dürfte bei der obigen Abbildung nicht schwer zu erraten sein, welche Variante für mehr Umsatz sorgen würde. Aber: Weil wie im wahren Leben ein schönes Antlitz allein auf Dauer nicht viel hilft, ist auch im Webdesign der Inhalt die zweite unverzichtbare Konstante.
Denn gutes, von einem professionellen Webdesigner erstelltes Webdesign schafft es vielleicht in manchen Fällen kurzfristig, über schwache Inhalte hinwegzutäuschen. Aber das kann keine Dauerlösung sein. Das bestmöglich designte Kleidungsstück ist ohne einen passenden Träger nicht mehr als ein Stück bearbeiteter Stoff.
Content mit Mehrwert für den LeserJeder Inhalt muss zuerst einmal eine klar erkennbare Struktur aufweisen. Es ist extrem wichtig, leicht verständliche Texte anzubieten. Jeder Besucher, der sich erstmals auf einer Page befindet, muss auf Anhieb wissen, um was geht es und was die Informationen sind, die die Seite vermitteln möchte.
Aber: Selbst der beste Inhalt geht verloren, verfügt die Seite nicht über ein visuell ansprechendes, professionelles Webdesign...
Selbst bei fachspezifischen Seiten muss der Kern auch von den Personenkreisen verstanden werden können, die nicht aus dem Metier stammen. Zudem muss der Nutzer erkennen (oder zumindest glauben), er befinde sich auf einer Seite, die up-to-date ist. Das bedeutet: Der Content muss den Eindruck der Aktualität vermitteln und das schon auf den ersten Blick. Wer möchte schon alte Inhalte anstatt aktueller und neuer Informationen.
1. Aktuelle Inhalte schaffenUm aktuelle Inhalte zu schaffen, muss man logischerweise sehr viel Zeitaufwand betreiben und ständig schreibend neuen Content erstellen. Neben der Tatsache, dass eine Website auf diese Weise ständig auf einem aktuellen Stand gehalten wird und sich beispielsweise auch mit aktuellen Trends und Entwicklungen beschäftigt, hat es einen weiteren Nebeneffekt: Webseiten, die ständig aktualisiert werden, erhalten von den Topsuchmaschinen eine höhere Gewichtung als statische Seiten, bei denen sich in langen Zeiträumen in Bezug auf die Inhalte gar nichts bewegt. Das dann noch durch professionelles Webdesign unterlegt – Bingo, die Website wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ihren Zweck erfüllen.
2. Textaufbau, Formatierung und KeywordsMit einem vernünftigen Textaufbau und einer passenden Formatierung schlägt man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Für den Besucher sind strukturiert aufbereitete Inhalte zum einen angenehmer zu lesen und zum anderen erleichtert das auch den Suchmaschinen das Erfassen der Inhalte. Verknüpft man die Keywords im Textsegment geschickt mit artverwandten Themen der Website, surft nicht nur der Besucher einfacher durch, sondern die Suchmaschine findet schneller das, was sie eigentlich finden soll. Das bringt die Website, je nach Abhängigkeit des Marktes in dem sich dieses Keyword bewegt, weiter nach vorn in den Suchergebnissen.
Idealer Textaufbau, mit entsprechender Formatierung der Inhalte und Keywords, kann mittels Mikroformate für ein auffälligeres Snippet sorgen, ein sogenanntes Rich Snippet. In diesem Beispiel ist der Treffer auf Platz 3 dank dieser Formatierungen auffälliger und einladender.
Was jede Suchmaschine begrüßt: eine Überschrift mit Schlüsselwörtern, eine Zusammenfassung (Summary) mit Keywords und einen erster Absatz, in dem möglichst die Keywords sinnvoll verknüpft sind. Den Überschriften wird dabei eine höhere Gewichtung zugerechnet als dem restlichen Text. Mit einer entsprechend gut getexteten Headline kann man also reichlich Boden gut machen. Wer dann auf diese Weise strukturierte Inhalte noch mittels Mikroformaten auszeichnet, der kann sein Snippet wesentlich auffälliger gestalten als es bei anderen Suchmaschinenergebnissen der Fall ist. Bei Mikroformaten verwendet man festgelegte Klassen für bestimmte Inhalte wie z.B. Events, Produkte oder Rezepte. Dann hat man unter Umständen trotz einer schlechteren Platzierung, aufgrund der auffälligeren Darstellung eine größere Aufmerksamkeit (siehe obige Abbildung). Im Fall des hier abgebildeten Snippets wurde nach Konzerten in Berlin gesucht.
3. Was muss die (Design-)Queen regeln?Ohne guten Content hat man nur eine Hülle oder Verpackung ohne Mehrwert. So viel ist klar. Doch selbst der beste Inhalt geht verloren, verfügt die Seite nicht über ein visuell ansprechendes, professionelles Webdesign. Ein großes Augenmerk sollte jedoch nicht nur auf das Webdesign, sondern besonders auch auf Barrierefreiheit gelegt werden.
Um diesen Anforderungen zu genügen, muss die Webseite, wie beispielsweise bei Behördenseiten, auch von Menschen mit einer Behinderung oder mit technischen Einschränkung nutzbar sein. Barrierefreies Webdesign bedeutet: Schon beim Design der Webseiten muss man berücksichtigen, dass auch User mit körperlichen Behinderungen oder kognitiven Einschränkungen die Seite nutzen möchten oder unter Umständen auch müssen.
Fehlen zum Beispiel bei einer Grafik oder einem Bild erklärende Texte, ist der seheingeschränkte Mensch automatisch außen vor, weil dieser die Information aus dem Bild nicht erhält. Außerdem sollte man idealerweise bei Farbkombinationen, Bilderklärungen und Navigationselementen Menschen mit Einschränkungen unterschiedlichster Art berücksichtigen.
4. CMS und ContentEin Content Management System erlaubt dem Betreiber bekanntlich, seinen Webauftritt unkompliziert und schnell aktuell zu halten - ein wichtiges Kriterium für eine erfolgreiche Webseite. Über ein CMS lassen sich im Idealfall schnell und unproblematisch Texte, Bilder, Soundfiles oder auch Videos auf die Webseite stellen. Dinge, die Leser anziehen und sie zum Verbleib auf der Seite animieren.
Das Webdesign - hier der Aufbau einer CMS-Page - baut die Präsenz im besten Fall so auf, dass sich die Seite leicht mit aktuellem Content befüllen lässt, ohne dass man einen Webdesigner oder Webentwickler bemühen muss. Diese Aufgabe kann dann stattdessen beispielsweise ein Redakteur übernehmen, ohne sich dabei großartig mit den Aspekten des Quellcodes auseinander setzen zu müssen.
5. Wie verpackt man richtigGerade im Hinblick auf barrierefreies Webdesign ist die Farbauswahl ein entscheidendes Kriterium. Schwarz und Weiß, Farben die auch von Menschen mit Seheinschränkungen wahrgenommen werden, dienen zur Abgrenzug der Bereiche auf der Seite, als Hintergrund oder zur Hervorhebung. Das Farbkonzept muss sich stets daran ausrichten, was die Seite zeigt. Farben schaffen Emotionen und so unter Umständen auch Vertrauen, das natürlich die Entscheidung für einen Kauf oder einer Buchung beeinflusst.
Farben unterstreichen die Inhalte - aber die falsche Farbwahl kann auch die Wirkung der Inhalte zerstören, weil er entweder unleserlich wird oder ein längerer Verbleib auf der Seite strapaziös auf die Augen wirkt. Resultat: Die Verweildauer und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Anzahl besuchter Seiten durch einen Webseitenbesucher würde sinken. Im Fall der folgenden Webseite eines Fotgrafen ist es eben nicht nur wichtig, interessante Fotografien zu zeigen, die die Fähigkeiten des Fotografen widerspiegeln, sondern diese Fotos auch in einer geeigneten Verpackung präsentieren, ohne dabei vom Eigentlichen zu sehr abzulenken - den Fotografien.
Neben den Inhalten ist es enorm wichtig auch auf ihre „Verpackung“ zu achten.
Grundsätzlich zählt für die Farbkomposition: Weniger ist mehr. Ist z.B. ein Logo zwingend im Zuge von CI vorgegeben, müssen sich die Farben der Page am Logo orientieren. Eine Signalfarbe sollte als Eye-Catcher vorhanden sein - und nie mehr als fünf Farben. Die Abstimmungen der Farben garantiert eine gute Lesbarkeit der Seiten. Bilder unterstützen den Content dann, wenn sie passend zum Thema gewählt wurden. Auch dabei gilt, eine Bildüberladung ist kontraproduktiv - besonders wenn es um animierte GIFs geht. Sie lassen die Webseite „unruhig“ erscheinen und dies ist kein Zeichen für professionelles Webdesign. Bilder unterstreichen, Bilder runden ab. Wer dies beherzigt, kann nicht falsch liegen.
Dieser Artikel ist ursprünglich im Webstandard-Blog erschienen.
Über den GastautorBjörn Beth ist Redakteur bei der Plattform VomFachmann.de. Aus Hamburg stammend, hat Björn an der Hochschule in Bremen im Internationalem Studiengang Angewandte Freizeitwissenschaft studiert und arbeitet nun bei VomFachmann.de, deren neuen Google Account man ebenso verfolgen kann, wie die Facebook-Seite und den Twitter-Account.
Google soll Brille mit eingebautem Bildschirm entwickeln
Einem US-Blog zufolge arbeitet Google an einer Brille mit integriertem Display und Frontkamera inklusive Blitz. Die Google Brille, die auf Android basieren soll, kann beispielsweise zur Unterstützung von Augmented Reality-Apps und sogar als Smartphone fungieren.
Die Google Brille soll vom Design den Oakley Thumb Glasses ähneln (Bild: Oakley)
Google Brille soll als Beta-Version angeboten werdenGlaubt man den Informationen, die Seth Weintraub von 9to5Google zugetragen wurden, ähnelt die Brille rein äußerlich den Oakley Thump-Glasses, die der Sportbrillen-Hersteller mit einem MP3-Player versehen hat. Die inneren Werte der Google Brille entsprechen angeblich einem Android-Smartphone der vergangenen Generation, das Gerät wäre damit um einiges smarter als Oakleys Modell.
Noch im Dezember hieß es, dass die Brille einer handelsüblichen Sehhilfe ähneln wird, doch dies ist anscheinend doch nicht der Fall. Die Brille verfügt den Angaben der Quelle zufolge über ein kleines Head-Up-Display (HUD) an der Innenseite eines der Brillengläser. Das Display ist weder transparent, noch kann es 3D-Inhalte wiedergeben. Über den kleinen Bildschirm sollen diverse Informationen abrufbar sein, anfänglich vermutlich in erster Linie Daten von AR-Apps, wie beispielsweise Google Goggles. Angesichts dessen, dass man sich per Kopfnicken und Spracheingabe durch Menüs hageln kann, dürfte es über mehr als nur diese eine Funktion bieten.
Bezüglich der verbauten Hardware spekuliert Weintraub auf einen 1GHz-ARM-Prozessor, 256MB RAM und 8GB internen Speicher. Er vermutet, dass es selbst als Smartphone dienen kann. Alternativ könnte es sein, dass die Brille mit einem Smartphone per Bluetooth gekoppelt wird, um sich der Datenverbindung zu bedienen.
Wer sich für solche Zukunftstechnologien brennt, dürfte sich mächtig freuen, dass Google offenbar solche Google Glasses für eine Markteinführung in Erwägung zieht. Das Produkt befindet sich dem Vernehmen nach in einem Entwicklungsstand, der noch nicht reif für den Massenmarkt ist, allerdings möchte der Internetriese womöglich ein Pilot-Projekt ähnlich der letztjährigen Chromebooks CR-48-Aktion ins Leben rufen, um zu erforschen, wie das Produkt beim Verbraucher ankommt.
Die baldige Google-Tocher Motorola arbeitet kurioserweise auch an einem solchen Projekt:
Weiterführende Links:
- HUD Google Glasses are real and they are coming soon - 9to5Google
- Cr-48 Chrome Notebook - Erste Testberichte - t3n-News
Facebook-Bilderansicht: Neue Optik mit Werbeanzeigen
Facebook führt aktuell eine überarbeitete Version der Bildanzeige ein, die eine neue Optik bekommen hat. Die schon etwas an Google+ erinnernde neue Ansicht verfügt über benutzerfreundlichere Bedienelemente und einen flexiblen Kommentarbereich, in dem auch Werbung eingeblendet wird.
Neue Facebook-Bilderansicht mit Platz für WerbungDie neue Facebook-Bilderansicht im Detail...
Rein optisch erinnert die neue Bilderansicht bei Facebook etwas an Google+, dennoch ist das neue Design ein Schritt in die richtige Richtung. Zum einen ist die Benutzung durch neue Bedienelemente einfacher geworden. So gibt es jetzt einen zusätzlichen Like-Button unter dem Bild und die Navigationspfeile zum Vor- und Zurückblättern sind jetzt nicht nur etwas größer, sondern auch flexibler angeordnet. Während sie bei Bildern im Hochformat neben dem Bild platziert sind, werden sie bei Bildern im Breitformat über das Bild gelegt. Zudem ist ihre Sichtbarkeit an die Position des Mauszeigers gekoppelt – zeigt der nicht auf das Bild, werden die Pfeile ausgeblendet. In der alten Version bestanden die Navigationspfeile aus quadratischen Buttons, die immer außerhalb der Bilder lagen.
Neu ist auch der Kommentarbereich, der jetzt nicht mehr unter dem Bild angeordnet ist, sondern rechts neben dem Bild. Das hat den Vorteil, dass man nicht sofort scrollen muss, wenn bereits mehrere Kommentare vorhanden sind. Allerdings hat der geschaffene Platz für Facebook auch noch eine andere Bedeutung.
In der neuen Facebook-Bilderansicht gibt es WerbungDen neuen Platz rechts neben dem Bild nutzt Facebook jetzt auch für Werbung. Die wird allerdings nicht immer eingeblendet, sondern macht den Kommentaren Platz, sobald welche hinzugefügt werden. Immer wenn ein Bild noch keine Kommentare erhalten hat und es zum Profil passende Werbung gibt, wird sie rechts unten eingeblendet. Facebook nutzt dafür anscheinend den gleichen Mechanismus wie im Stream.
Wie Kai Thrun berichtet, werden maximal zwei Anzeigen eingeblendet. Nach seiner Beobachtung zur neuen Facebook-Bilderansicht ist die Einblendung der Werbung zudem von der Bildhöhe abhängig.
Was haltet ihr von der neuen Facebook-Bilderansicht und wie sehr stört euch dabei die Werbung?
Bilder der neuen und alten Facebook-Bilderansicht und von Google+:
Weiterführende Links zur neuen Facebook-Bilderansicht:
Russischer Netzbetreiber lobt Preise für Power-User aus
Das russische Mobilfunkunternehmen Megafon hat zwischen November 2011 und Ende Januar ein Gewinnspiel durchgeführt, bei dem es darum ging, binnen einer Woche möglichst viele Daten per UMTS-Mobilverbindung herunterzuladen. Unter den Gewinnern wurden Preise im Gesamtwert von einer Million Rubel (ca. 25.000 Euro) ausgelobt. Der Hauptgewinner der Aktion hatte es vollbracht, in nur sieben Tagen 419GB über das 3G-Netz zu laden.
Das Mobilfunkunternehmen Megafon zeigt, wie man seine Mobilfunk-Kunden glücklich macht (Bild: Megafon)
Mobilfunkunternehmen bietet 21Mbit/s selbst auf dem LandeIm Zug der Kampagne forderte Megafon all seine Mobilfunk-Kunden auf, so viele Daten per 3G-Verbindung herunterzuladen, wie es physikalisch möglich sei. Wer von ihnen die größten Datenmengen auf die Rechner schaufeln konnte, kam in den Genuss eines Reisegutscheins in Höhe von 150.000 Rubel – ungefähr 4.000 Euro. Zwei der Gewinner der Aktion stammen aus den entlegenen Orten Novgorod und Yaroslavl, erklärte der PR-Chef des Unternehmens. Angesichts der geladenen Datenmengen hat der Netzbetreiber keinerlei Drosselung der Geschwindigkeit vorgenommen – die zweit- und drittplatzierten Teilnehmer lagen nicht weit unter den 419GB des Rekordhalters. Wirft man einen Blick auf die Datentarife des Anbieters, so ist zu erkennen, dass auch MegaFon normalerweise drosselt. Beim größten Tarif, der mit umgerechnet 20 Euro zu Buche schlägt, wird die Geschwindigkeit allerdings erst ab einer Datenmenge von 8GB auf ISDN-Niveau heruntergeschraubt. Nichtsdestotrotz hat Megafon mit dieser Kampagne sowohl für sein Netz werben als auch beweisen können, dass man selbst in ländlichen Regionen mit 21Mbit/s Daten herunterladen kann.
In Deutschland können wir diese Zustände nur herbei träumen. Während Mobilfunkbetreiber hierzulande mit sogenannten Datenflatrates locken, die auf den ersten Blick zum monatlichen Pauschalpreis unbegrenztes Surfen und Downloaden bieten, wird die Geschwindigkeit nach nur wenigen hundert Megabytes gedrosselt. Nutzer surfen anstelle von bis zu 7,2mbit/s nur noch mit 64kb/s durch das Internet. Auch in Bezug auf die Netzabdeckung sieht es in anderen Ländern offenbar besser aus als hier. Lebt man hier auf dem Land, dürfen Nutzer sich freuen, wenn sie überhaupt mobilen Empfang haben. Selbst DSL-Leitungen bieten oftmals nur eine etwas höhere Bandbreite als ISDN-Leitungen. Eine Datenverbindung von 21Mbit/s ist in Deutschland zum Teil selbst in Großstädten ein Wunschtraum.
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HTC Velocity 4G: Erstes LTE-Smartphone für Deutschland
Vodafone hat am Montag mit dem HTC Velocity 4G das erste Smartphone mit LTE-Funk für den deutschen Markt angekündigt. Mit diesem Gerät wird bereits in wenigen Wochen der offizielle Startschuss für das mobile Breitbandnetz mit Datenverbindungen von bis zu 100MBit/s gegeben.
HTC Velocity 4G - LTE-Smartphone mit 4,5 Zoll-Display (Bild: HTC)
HTC Velocity 4G – das erste von etlichen LTE-SmartphonesMit dem HTC Velocity 4G macht Vodafone den Anfang für viele weitere Smartphone mit LTE-Funkmodul auf dem deutschen Markt. Mit diesem Gerät wird es erstmals auch in Deutschland möglich sein, in einem mobilen Datennetz mit jeweils 50MBit/s im Down- und Upstream unterwegs zu sein. Rein technisch gesehen könnte das Velocity 4G selbst 100MBit/s Daten downloaden. Vodafone gibt an, dass LTE zurzeit lediglich Datenverbindungen unterstützt. Zum Versenden von SMS und zum Telefonieren wird weiterhin auf das UMTS- bzw. GMS-Netz zurückgegriffen.
Vodafone gibt an, dass die LTE-Option zu bestehenden SuperFlat-Internet-Tarifen hinzugebucht werden kann und mit monatlich 10 Euro zu Buche schlägt. Das Velocity ist zudem in der Lage, in den weit verbreiteten UMTS-Netzen zu funken, sodass der Nutzer nicht vom LTE-Netz abhängig ist. Dann besteht freilich nur eine Bandbreite von bis 7Mbit/s.
Hardwareseitig bietet das HTC Velocity 4G alles, was das Herzt begehrt. Es verfügt über einen 4,5 Zoll LCD-Screen mit qHD-Auflösung (960 x 540 Pixel), Dual Core-Prozessor mit 1,5GHz sowie 1GB RAM und 16GB internen Speicher. Darüber hinaus sind ein HDMI-Port, microSD-Karten-Einschub, Bluetooth 3.0 und eine rückseitige Kamera mit 8 Megapixeln verbaut. An der Vorderseite hat HTC eine 1,3 Megapixel-Kamera für Videotelefonie untergebracht. Als Betriebssystem wird zurzeit noch Android in Version 2.3.7 mit Nutzeroberfläche Sense 3.5 angegeben, ein Update auf Android 4.0 Ice Cream Sandwich gilt als sicher.
HTC legt mit seinem Velocity 4G vor, andere Hersteller und Netzbetreiber wollen in sehr naher Zukunft nachziehen. Es ist davon auszugehen, dass gegen Ende dieses Monats im Zuge des Mobile World Congress in Barcelona allerhand neue Smartphone mit LTE-Unterstützung präsentiert werden, die auch für den deutschen Markt vorgesehen sind. Bisher hatten wir diesbezüglich leider das Nachsehen. Aber auch wenn die ersten LTE-Smartphones in greifbare Nähe gerückt sind, wird es noch dauern, bis alle Netzbetreiber ihre Netze soweit ausgebaut haben, dass man LTE auch flächendeckend nutzen kann.
Weiterführende Links:
HTC Velocity 4G wird erstes LTE-Smartphone in Deutschland - teltarif
Pinterest und die rechtlichen Grenzen beim Teilen und Verlinken
Pinterest macht das Teilen von Inhalten nicht nur einfach, sondern auch zu einer optischen Augenweide. Rechtlich sieht es dagegen düster aus.
Pinterest ist gerade die Social Media In-Plattform. Sie bietet zwar nicht den Funktionsumfang von Facebook & Co, bringt aber eines derer Features zur Perfektion – das Teilen von Inhalten. Damit ist Pinterest Vorreiter einer neuen Welle von so genannten Kuratierungsplattformen, auf denen Nutzer mit einfachen Mitteln Inhalte sammeln und zusammenstellen können. Zu ihnen gehören unter anderen auch Storify, Gimmebar, aber auch die Vorläufer wie Tumblr oder Posterous.
Pinterest macht das Teilen von Inhalten nicht nur einfach, sondern auch zu einer optischen Augenweide. Rechtlich sieht es dagegen düster aus.
Doch wer teilt, verstößt sehr häufig gegen das Urheberrecht und trägt die Haftung für die geteilten Inhalte. Dabei liegt das Risiko nicht bei den Plattformen, sondern bei den Nutzern.
Dieser Beitrag wird Ihnen zeigen, was rechtlich erlaubt und was verboten ist, sowie welches Risiko Sie tragen und wie Sie es mindern können.
Unterschied zwischen Urheberrecht und HaftungWerden Inhalte geteilt, sind rechtlich zwei Fragen zu stellen:
- Darf ich den Inhalt teilen? Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nur mit Einwilligung derer Inhaber vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Das trifft auf alle Fotografien und Videos, fast alle Zeichnungen und Grafiken sowie auf längere Texte zu.
- Hafte ich für Rechtsverletzungen der geteilten Inhalte? Wer bewusst fremde Inhalte verbreitet, macht sich diese zu Eigen. Das bedeutet übersetzt, derjenige muss für die Rechtsverletzungen, die von den Inhalten ausgehen, einstehen. Wer zum Beispiel ein Video mit Ausschnitten aus einem aktuellen Kinofilm auf seiner Seite einbindet, haftet für die Urheberrechtsverletzung des Uploaders. Wer einen RSS-Feed einbindet, in dem jemand beleidigt wird, muss auch für die Beleidigung einstehen. Wie diese Fragen beantwortet werden, hängt von der Art des Teilens ab:
Werden Inhalte so geteilt, dass eine Kopie des ursprünglichen Inhalts erstellt wird (sei es auf einem Server oder dem eines anderen Anbieters), handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Vervielfältigung.
Mit Verlinken sind reine Verweise (Hyperlinks) auf andere Websites gemeint. Das heißt ein Text, eine Grafik oder sonstige Elemente werden mit Web-Adressen hinterlegt, zu denen die Nutzer per Klick auf den Link gelangen.
- Darf ich den Inhalt teilen? Ja, im Prinzip darf Ihnen niemand verbieten auf andere, auch urheberrechtlich geschützte, Inhalte im Netz zu verlinken. Auch so genannte direkte Deep Links auf Unterseiten oder Bilder sind laut BGHs "Paperboy"-Entscheidung erlaubt. Linkverbote, wie sie manchmal in Impressen stehen, sind unwirksam. Nur wenn Schutzmechanismen umgangen werden, ist eine direkte Verlinkung verboten.
- Hafte ich für Rechtsverletzungen der geteilten Inhalte? Grundsätzlich haften Sie nicht für die verlinkten Inhalte.
- Ausnahme 1: Sie haften ausnahmsweise dann, wenn Sie sich mit den rechtswidrigen Inhalten solidarisiert haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine beleidigende Aussage mit den Worten "Ich bin der gleichen Meinung" befürworten.
- Ausnahme 2: Eine zweite Ausnahme liegt vor, wenn Ihnen die Kenntnis der Rechtswidrigkeit nachgewiesen werden kann. Zum Beispiel, wenn Sie der Rechteinhaber in Kenntnis setzt, dass die verlinkte Quelle rechtswidrig ist. Oder wenn Sie auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte verlinken, zum Beispiel auf eine Sammlung illegaler Software-Downloads. Doch auch Links auf rechtswidrige Quellen können laut BGH und BVerfG zulässig sein. Das gilt jedoch nur im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit, wenn sich zum Beispiel ein Journalist (oder Blogger) mit einer verbotenen Kopierschutzsoftware auseinander setzt und das öffentliche Interesse die Intensität der Rechtsverletzung überwiegt.
Teilen durch das Einbinden/Embedden von Inhalten - Beim Einbetten wird der fremde Inhalt nicht kopiert, sondern als Originaldatei geladen. Trotzdem behandeln die Gerichte diesen Vorgang ähnlich wie eine direkte Kopie.
Beim Kopieren werden fremde Inhalte vervielfältigt. Das heißt von Bildern oder Texten werden digitale Kopien erstellt. Zum Beispiel , wenn ein fremdes Bild zuerst herunter und dann im eigenen Blog oder Social Media Profil hoch geladen wird.
- Darf ich den Inhalt teilen? Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen Sie nur mit Einwilligung der Rechteinhaber kopieren. Sobald Sie die Kopie hoch laden, begehen Sie sonst eine unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung.
- Hafte ich für Rechtsverletzungen der geteilten Inhalte? Weil Sie bewusst fremde Inhalte übernehmen, macht sich diese zu Eigen und haften für sie. Das gilt auch, wenn Sie die Quelle nennen.
Achtung: Sie können nicht darauf verweisen, dass nicht Sie, sondern die Social Media Plattform automatisch die Kopie des Werkes erstellt, wenn sie dort etwas teilen. Die Social Media Plattform ist nur ein Werkzeug, welches ohne Ihre Anweisung die Kopie sonst nicht erstellt hätte.
Teilen durch das Einbinden/Embedden von InhaltenPinterest erstellt von den gepinten Bildern Kopien. Also bedarf es einer Einwilligung der Urheber und man haftet, falls das Bild bereits an der Quelle ohne Einwilligung des Urhebers hochgeladen worden ist.
Das Einbinden (englisch embedding) ist ein Mittelweg zwischen dem reinen Verlinken und dem Kopieren von Inhalten. Eingebundene Inhalte werden so verlinkt, dass sie beim Aufruf der eigenen Webseite oder des Profils von der ursprünglichen Quelle geladen und innerhalb des eigenen Angebotes dargestellt werden (in der Regel in einem so genannten Inlineframe). Das beste Beispiel dafür sind Youtube-Videos die mit einem Code in die eigene Seite eingebunden werden.
- Darf ich den Inhalt teilen? Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen Sie nur mit Einwilligung der Rechteinhaber einbetten. Zwar liegt keine Vervielfältigung vor, aber eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung. Das bedeutet, dass Sie den Inhalt, ohne den Rechteinhaber zu fragen, an einer anderen Stelle als von ihm gewollt, publizieren.
- Hafte ich für Rechtsverletzungen der geteilten Inhalte? Weil Sie bewusst fremde Inhalte übernehmen, macht sich diese zu Eigen und haften für sie. Das gilt auch, wenn Sie die Quelle nennen.
Diese Gleichsetzung des Einbettens mit direkten Kopien mag überraschen. Es gibt sehr viele gewichtige Argumente von Juristen, die es anders sehen. Doch für die Praxis sollten Sie sich an den Gerichtsentscheidungen orientieren, die den obigen Antworten zugrunde liegen. Weitere Hinweise zur Meinungslage finden Sie am Ende dieses Artikels.
Privatkopie, Zitat und Mutmaßliche EinwilligungOft werden Privatkopie, Zitat und mutmaßliche Einwilligung als mögliche Ausnahmen für das Teilen der Inhalte vorgebracht. Leider greifen sie nicht:
- Privatkopie Eine Privatkopie liegt nicht vor, wenn die Inhalte mehr als nur einer Handvoll Personen zugänglich gemacht werden. Also ist der Download eines Videos oder dessen Teilen im beschränkten Personenkreis (z.B bei Evernote) eine Privatkopie, dessen Upload auf eine Website oder ein Social Media Profil dagegen nicht.
- Zitat Ein Zitat ersetzt nur dann eine Erlaubnis, wenn es notwendig ist, um die eigene "geistige Auseinandersetzung" mit dem zitierten Werk zu untermauern. Zum Beispiel kann ein Filmkritiker ein Bild aus dem Film als Zitat verwenden. Das heißt, dass der Zweck eine Linksammlung zu erstellen oder Inhalte zu verbreiten kein zulässiger Zitatzweck ist.
- Quellenangabe - Die Pflicht die Quelle anzugeben ist nur eine der Voraussetzungen eines wirksamen Zitates, aber alleine keine Rechtfertigung für die Übernahme fremder Inhalte.
- Mutmaßliche Einwilligung Der Hinweis, man möchte den Autor/Fotograf/Anbieter unterstützen, indem man deren Inhalte teilt, mag zutreffend oder eine moralische Rechtfertigung sein. Als Argument in einem urheberrechtlichen Verfahren wäre er wirkungslos.
Die Einwilligung kann auf mehreren Wegen eingeholt werden:
- Anfrage Der sicherste Weg ist es, den Urheber zu fragen. Doch wer hat schon die Zeit und Lust auf die Antwort zu warten, ob der Inhalt geteilt werden darf?
- Vorgefertigte Einwilligung Auf vielen Plattformen erlauben die Nutzer, dass deren Inhalte geteilt werden dürfen. Wer zum Beispiel auf Youtube Videos hoch lädt, erlaubt dass andere sie teilen dürfen (dies kann er auch pro Video abstellen). Dasselbe gilt zumindest auch innerhalb der Plattformen, wo die Nutzer Inhalte untereinander "teilen", "sharen" oder "repinnen" können.
- Creative Commons Inhalte unter Creative Commons-Lizenzen dürfen geteilt werden, wenn die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Wie das bei Pinterest funktioniert, zeigt Leander Wattig.
- Einladung zum Teilen Wer auf den eigenen Seiten Empfehlungs-Schaltflächen wie "Teilen", "Like" oder "+1" anbringt, erklärt sich meines Erachtens damit einverstanden, dass die eigenen Beiträge auf Social Media Plattformen geteilt werden.
Achtung: Die Einwilligung erlaubt Ihnen zwar die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts, befreit Sie aber nicht von der Haftung wegen etwaiger Rechtverletzungen, die in diesem Inhalt stecken.
Rechtslage bei PinterestPinterest erstellt von den gepinten Bildern Kopien. Also bedarf es einer Einwilligung der Urheber und man haftet, falls das Bild bereits an der Quelle ohne Einwilligung des Urhebers hochgeladen worden ist.
Mit dem obigen Wissen ist es ein leichtes die geteilten Inhalte bei Pinterest zu bestimmen. Wenn Sie bei Pinterest ein Bild "pinnen", veranlassen Sie die Plattform dazu, eine Kopie des Bildes zu erstellen. Demzufolge bedürfen Sie dazu einer Einwilligung der Rechteinhaber und tragen zudem die Haftung, falls das Bild selbst eine Rechtsverletzung darstellt.
Hinweis: Das zu Pinterest gesagte gilt auch für die Vorschaubilder, die beim Verlinken von Artikeln bei Facebook oder Google+ erstellt werden.
Risikoeinschätzung und EmpfehlungSie sollten sich bewusst sein, dass Sie sich beim Teilen von Inhalten oft jenseits des Erlaubten bewegen. Wenn Sie den Inhalt von jemandem teilen, kann dieser, wenn es ihm nicht passt dagegen vorgehen und Ihnen eine kostenpflichtige Abmahnung schicken.
Der Rechtslage steht im Gegensatz zu dem Verständnis der meisten Internetnutzer, die im Teilen keinen Rechtsverstoß sehen. Doch das Urheberrecht ist nicht für die Nutzer gemacht, sondern für die Verwertungsindustrie. Und diese findet es verständlicherweise nicht gut, wenn sie die Verfügungsmacht über Ihre Inhalte verliert. Die größere Gefahr sehe ich jedoch bei Rechteinhabern, die die Kuratierungsplattformen dazu nutzen könnten, um einfach Geld zu "erwirtschaften". Die Gefahr war innerhalb Sozialer Netzwerke bisher nicht so hoch, da diese sich nur schwer bis kaum durchsuchen lassen. Bei Pinterest ist die Suche dagegen einfacher.
Daraus kristallisieren sich die Empfehlungen, für den Fall, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen und teilen wollen:
- Einwilligung mutmaßen Teilen Sie nur Inhalte, wenn Sie sich sicher sind, dass deren Inhaber damit einverstanden sind. Ein guter Hinweis sind Empfehlungsschaltflächen neben dem Inhalt.
- Sichere Inhalte teilen Teilen Sie keine Inhalte bei denen Sie eine Rechtsverletzung vermuten. Zum Beispiel Bilder, die offensichtlich von einem bekannten Fotografen stammen oder Texte, die erkennbar Beleidigungen enthalten.
- Quellenangabe Die moralische "Gegenleistung" beim Teilen ist der Link zur Originalquelle. Daher sollten Sie zusehen, dass die geteilten Inhalte die Quelle immer erkennen lassen. So sinkt das Risiko, dass jemand unzufrieden mit Ihrem Share ist.
- Auszüge Teilen Teilen Sie nach Möglichkeit keine ganzen Texte, sondern nur kurze Auszüge aus ihnen. Teilen Sie nicht alle Bilder aus einer Galerie, sondern nur ein Bild.
- Ausländische Quellen vorziehen Theoretisch gelten die hier erklärten Grundsätze weltweit. Praktisch wird es sich selten lohnen Ihre Urheberrechtsverletzung aus dem Ausland zu verfolgen.
- Spuren vermeiden Teilen Sie Inhalte innerhalb von Plattformen, die sich nicht so einfach durchsuchen lassen (Facebook, Google Plus).
Und stellen Sie sich darauf ein, eine Abmahnung über ca. 700 Euro zu erhalten. Salopp gesagt ist die Lage mit bewusstem zu schnell fahren vergleichbar. Wenn man einen Pauschalbetrag für Knöllchen zur Seite legt, tut es weniger weh, wenn es dann tatsächlich kommt.
Haftung der PlattformanbieterAnders als die Nutzer, können sich die Plattformanbieter auf das Haftungsprivileg für User Generated Content berufen. Das heißt, sie haften erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Inhalte.
FazitPinterest ist ein perfektes Beispiel, das zeigt warum das Urheberrecht zugunsten der Nutzer sowie moderner Vertriebs- und Geschäftskanäle reformiert werden muss. Denn die Lücke zwischen dem was Menschen als erlaubt empfinden und dem was tatsächlich erlaubt ist, wird immer größer. Es ist daher kein Wunder, wenn höhere Sanktionen (ACTA, PIPA, SOPA) auf Unverständnis stoßen, wenn schon das Recht selbst nicht verstanden wird.
Weitere Informationen
- Pinterest 1: Benutzung und Benefits für Unternehmen von Stefanie Soehnchen bei Pr Blogger
- Pinterest Drives More Referral Traffic Than Google Plus, YouTube and LinkedIn Combined bei Shareholic
- How sharing disrupts media von Felix Salmon im Reuters-Blog
- Probleme beim Umgang mit dem Urheberrecht am Beispiel der Web-Plattform Pinterest von Leander Wattig
- Storify: Einbetten in der Grauzone ist der Titel des Interviews mit Henning Krieg, bei onlinejournalismus.de
- KURATIEREN, MODULARISIEREN UND REMIXEN DES WEBS:Neuer Brandherd der Urheberrechtsdebatte von Martin Weigert bei Netzwertig.com
- Neue Urheberrechtskonflikte am Horizont? von Leonhard Dobusch bei Netzpolitik.org
- Social Sharing mit einem tradierten Urheberrecht vereinen? Die Technik ist gefragt! von Jürgen Vielmeier bei Basic Thinking
- Gefährliches Teilen ? Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co von Carsten Ulbricht bei http://rechtzweinull.de
- Social Commerce & Recht Warum Pinterest & Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben von Carsten Ulbricht bei http://rechtzweinull.de
- OLG Düsseldorf: Haftung für Embedded-Content von Thomas Stadler bei Internet-Law zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 8. November 2011, Az.: I-20 U 42/11
- LG München I: Urheberrechtsverletzung durch Frame Schon 2007 fand das Landgericht München, dass es bei der öffentlichen Zugänglichmachung nicht darauf ankommt, auf welchem Server die Datei liegt, sondern ob Sie wie ein eigener Inhalt auf der eigenen Seite eingebunden wird.
- Teil 2: (embedded) Videos Wer haftet bei Rechtsverletzungen? von Nina Diercks im Social Media Recht Blog, die es unbillig findet, dass Nutzer mehr haften müssen als die Plattform. Zudem teilt sie die oft vertretene Auffassung, dass kein Verstoß gegen öffentliche Zugänglichmachung vorliegt, wenn ein an anderer Stelle verlinkter Inhalt in die eigene Seite eingebunden wird.
- Wer RSS-Feeds einbindet, haftet für deren Inhalt, meint nicht nur das AG Hamburg, sondern auch das Landgericht Berlin.
- Einwurf: Abmahngefahr auf Facebook durch RSS-Rechtsprechung? von Jens Ferner bei Ferner Alsdorf, der meint, dass die RSS-Rechtsprechung auch auf geteilte Inhalte übertragen werden kann.
- AG Hamburg - Verletzen RSS-Feeds tatsächlich Urheberrechte? fragt sich Lars Jaeschke bei jurPC und verweist auf die Rechtsprechung des BGH zur Google Bildersuche.
Der Artikel ist zuvor auf spreerecht.de erschienen. Der Autor Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt(FH), LL.M. (Auckland) ist Partner der Kanzlei SCHWENKE & DRAMBURG in Berlin und berät in Rechtsfragen zum Social Media Marketing. Im März 2012 erscheint sein Buch „Social Media Marketing und Recht“ im O’Reilly Verlag.
Bootstrap 2 von Twitter: Webentwicklung mit CSS und HTML5 leicht gemacht
Bootstrap ist das Open-Source-Toolkit von Twitter für die schnelle und elegante Entwicklung von Webseiten mit HTML5, CSS und JavaScript. Es beinhaltet zahlreiche nützliche Web-Komponenten für Styles, Formulare, Buttons, Tabellen, Grid-Layouts, Navigationen und mehr. Wir stellen euch kurz vor, was Bootstrap 2 alles kann.
Funktionale Webentwicklung mit anspruchsvollem DesignDas Web-Toolkit Bootstrap wurde erstmals Mitte 2011 von dem Entwickler Jacob Thornton und dem Designer Mark Otto, die beide bei Twitter arbeiten, vorgestellt. Anfang Februar wurde Bootstrap in Version 2 veröffentlicht und bringt einige neue Features wie schicke Formularstyles, neue Glyphicon Icons, verbesserte Navigationselemente und neue JavaScript-Plugins wie Carousel, Collapse oder Typehead mit. Zusätzlich wurden einige Bugs getilgt und die Dokumentation verbessert.
Die Grundidee zu Bootstrap war, über einen Styleguide mit vorgefertigten Frontend-Pattern und über einen Funktionsbaukasten mit Webseiten-Komponenten den Workflow zwischen Entwicklern und Designern bei Twitter effizienter und einfacher zu gestalten, wie Mark in einem Blogbeitrag schreibt. Daraus hat sich ein sehr beliebtes Web-Toolkit-Projekt entwickelt, dem bei GitHub mehr als 18.000 Entwickler folgen und das schon über 3.000 Mal geforked wurde. Zahlreiche Webseiten setzen bereits auf Bootstrap. Der Bootstrap-Code ist als Open-Source unter Apache License v2.0 lizensiert. Die Lizenz der Dokumentation folgt CC BY 3.0.
Bootstrap HighlightsHTML-Entwicklungsumgebungen gibt es viele, aber Bootstrap kann unter anderem mit Einfachheit und durchdachtem Design aus langjähriger Twitter-Erfahrung punkten. Bootstrap beinhaltet vorgefertigte Web-Komponenten mit Beispiel-Markups für alle erdenklichen Anwendungsfälle wie Buttons, Menus, Alerts, Fluid-Layouts, Fortschrittsbalken und über ein Dutzend jQuery-Plugins. Über Base CSS sind alle HTML-Elemente konsistent und elegant mit erweiterbaren Klassen vorgestylt.
Erwähnenswert ist auch die Möglichkeit, sich den eigenen Bootstrap-Baukasten schon vor dem Download an gewünschte CSS- und jQuery-Komponenten anzupassen. Wer also schon genau weiß, was er will, kann hier von vornherein aufräumen und muß nicht erst das volle Bootstrap-Repository herunterladen.
Bootstraps anpassbares Download-Paket
Bootstrap unterstützt die dynamische Stylesheet-Sprache LESS. LESS erweitert CSS beispielsweise mit Variablen, Mixins für wieder verwendbare Code-Snippets sowie um Operations für simple Rechenaufgaben oder Farbwerte. Bootstrap 2 unterstützt nicht nur alle gängigen Browser sondern auch Tablets und Smartphones.
Mit Bootstrap 2 bekommt man ein mächtiges Web-Toolkit, das sowohl für Webentwickler als auch für Designer viel zu bieten hat. Man kann Bootstrap ganz nach Bedarf flexibel einsetzen – unabhängig davon, ob man Webentwickler-Newbie ist oder ein komplexes Webprojekt erstellen möchte.
Weiterführende Links:
- Bootstrap 2.0 - Github
- Bootstrap Showcase - Tumblr
- Building Twitter Bootstrap
- HTML KickStart - t3n News
Bildnachweis für die Newsübersicht: aka Chewy Hooey / flickr.com, Lizenz: CC-BY
Facebook-Panne: Fotos selbst nach Löschung noch abrufbar
Facebook hat jahrelang vom Nutzer eigentlich gelöschte Bilder nicht vollends von seinen Servern entfernt. Per Direktlink lassen sich teilweise bereits vor drei Jahren gelöschte Fotos noch aufrufen. Nach erneuter Kritik will Facebook sich nun des alten Problems endgültig annehmen.
Eine von vielen Facebook-Pannen – Das komplette Löschen von Bildern sollte idealerweise sofort geschehen (Foto: stringbot / flickr.com, Lizenz: CC-BY)
Facebook-Panne – Alte Technik der ÜbeltäterFacebook hat seit Jahren mit diesem Problem zu kämpfen, erste Berichte zum Thema gab es bereits 2009. Seitdem hat sich offenbar nicht viel getan. Bilder, die von Nutzern gelöscht wurden, können weiterhin von Dritten betrachtet werden. Sie müssen dafür nur über einen Direktlink zum entsprechenden Bild verfügen. Fotos auf anderen sozialen Netzwerke wie Twitter und Google+ sind hingegen Sekunden nach Löschung vom Server verschwunden.
Facebook-Sprecher Frederic Wolens erklärte auf Anfrage von Ars Technica, alte Technik sei der Grund für diese Panne. Die alten Server löschten einige Bilder nicht sofort, obwohl sie vom Nutzer entfernt wurden. Ein Großteil der Nutzer-Fotos sei bereits auf den neuen Servern, sodass diese nach Löschung umgehend auch über einen Direktlink nicht mehr abrufbar seien. Der vollständige Umzug soll innerhalb der nächste zwei Monate vollendet sein. Laut Facebook arbeite man zusammen mit dem Content Delivery Network-Partner an einer Lösung.
Bilder sollen laut Wolens zukünftig vollständig innerhalb von 45 Tagen aus dem "Content Delivery Network" gelöscht werden, wo Mediendateien dezentral gespeichert sind. Ob Facbook dieses Versprechen tatsächlich halten wird, ist abzuwarten, schließlich existiert es mindestens seit mittlerweile drei Jahren. Darüber hinaus ist Nutzern, die ein Bild sofort gelöscht haben möchten, nicht damit geholfen, wenn es noch bis zu 45 Tage auf Facebook-Servern liegt und womöglich noch aufgerufen werden kann.
Facebooks Server habe wöchentlich mit einer Bilderflut von 1,75 Milliarden Fotos zu kämpfen. Dies ist nicht erst seit gestern der Fall. Das größte soziale Netzwerk sollte bezüglich seiner Technik besser aufgestellt sein und mit Nutzerdaten verantwortungsvoller umgehen.
Weiterführende Links:
CSS-Templates automatisch generieren mit BearCSS
Das kostenlose Online-Tool BearCSS ist eine große Hilfe dabei, Styles aus HTML-Dateien in eine separate CSS-Datei auszulagern. Es liest automatisch alle Style-Elemente einer bestehenden HTML-Seite aus und erstellt eine CSS-Datei, die dann heruntergeladen werden kann. Wir stellen Euch BearCSS kurz vor.
Elegante CSS-Styles auf KnopfdruckEs ist nicht immer einfach, den effektivsten Weg bei der Webentwicklung zu finden. Man beginnt mit einer einzigen HTML-Datei, die den gesamten Quellcode enthält. So ist es oft mühselige Fleißarbeit, alle Styles nachträglich als ordentliches CSS-Template auszulagern. Mit BearCSS lässt sich in drei einfachen Schritten aus einer bestehenden HTML-Datei ein solides CSS-Template generieren, dass alle definierten HTML-Elemente, Klassen und IDs enthält. Man lädt seine HTML-Datei einfach hoch, das CSS-Template wird automatisch von BearCSS erzeugt und kann dann als einzelne CSS-Datei heruntergeladen werden.
BearCSS wurde von den beiden Belfaster Studenten Kyle Gawley und Jordan Henderson mit Hilfe der Webentwicklungsumgebung Coda für Mac entwickelt. Technisch basiert BearCS auf HTML5, CSS, jQuery und PHP.
BearCSS mag nicht für jeden Workflow geeignet sein. Aber das Tool kann sehr viel Zeit sparen, wenn man aus HTML nachträglich auf Knopfdruck gut strukturierte CSS-Templates erzeugen möchte.
Weiterführende Links:
Veranstaltungstipp: SecTXL – Security from Technology to Law
Die SecTXL 12 ist eine Veranstaltungsreihe mit Fokus auf Sicherheitsaspekte im Bereich der Informationstechnologie und findet in mehreren Städten zu verschiedenen Terminen statt. Neben technischen Problemen und deren Lösungsansätzen stehen die rechtlichen Ursachen im Vordergrund. Vom 22. bis 23. Februar 2012 startet die Veranstaltungsreihe zunächst in Hamburg.
Die SecTXL ‘12 konzentriert sich neben weiteren Bereichen auf die Themen der Cloud- Mobile- und Social Media Sicherheit und betrachtet diese von der technischen sowie juristischen Sichtweise ganzheitlich. Neben fachlichen Vorträgen von Rechtsanwälten und Experten aus den Bereichen des Datenschutzes und der Datensicherheit werden ebenfalls technische Probleme und deren Lösungen von IT-Architekten vorgestellt. Damit werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich Unternehmen in Zeiten moderner Kommunikation und Arbeitsweisen aus dem Blickwinkel der Sicherheit verhalten müssen.
Termine, Veranstaltungsorte und TicketsHamburg
- Bucerius Law School
- 22. bis 23. Februar 2012
- Anmeldung
Ticket-Preise:
- Normalpreis | Beide Tage (599 EUR + USt.) - Gültig bis zum 21.02.2012
- Normalpreis | Ein Tag (349 EUR + USt.) - Gültig bis zum 21.02.2012
- On-Site | Beide Tage (699 EUR + USt.)
Frankfurt
- Universität, Campus Bockenheim
- 14. bis 15. Juni 2012
- Anmeldung
Ticket-Preise:
- Early Bird | Beide Tage (499 EUR + USt.) - Gültig bis zum 01.04.2012
- Normalpreis | Beide Tage (599 EUR + USt.) - Gültig bis zum 13.06.2012
- Normalpreis | Ein Tag (349 EUR + USt.) - Gültig bis zum 13.06.2012
- On-Site | Beide Tage (699 EUR + USt.)
München
- Location noch offen
- 18. bis 19. Oktober 2012
- Anmeldung
Ticket-Preise:
- Early Bird | Beide Tage (499 EUR + USt.) - Gültig bis zum 01.08.2012
- Normalpreis | Beide Tage (599 EUR + USt.) - Gültig bis zum 17.10.2012
- Normalpreis | Ein Tag (349 EUR + USt.) - Gültig bis zum 17.10.2012
- On-Site | Beide Tage (699 EUR + USt.)
Berlin
- Location noch offen
- 15. bis 16. November 2012
- Anmeldung
Ticket-Preise:
- Early Bird | Beide Tage (499 EUR + USt.) - Gültig bis zum 01.09.2012
- Normalpreis | Beide Tage (599 EUR + USt.) - Gültig bis zum 14.11.2012
- Normalpreis | Ein Tag (349 EUR + USt.) - Gültig bis zum 14.11.2012
- On-Site | Beide Tage (699 EUR + USt.)
Neben der SecTXL ‘12 betreiben die Verantwortlichen von Symposia 360° GbR eine weitere Veranstaltungsreihe, die StrategyFIRE (Strategies from Techology and Trends).
Die Strategy FIRE (Strategies from Technology and Trends) ist eine Veranstaltungsreihe mit dem Fokus auf zukünftige Strategieansätze im Bereich der Informationstechnologie. Dabei stehen neben technologischen Aspekten und Lösungen ebenfalls aufkommende Trends im Vordergrund, die sich auf die Strategie eines Unternehmens entscheidend auswirken werden.
Bei beiden Veranstaltungstypen werden die Referenten handverlesen. Die Veranstalter möchten für die SecTXL in diesem Jahr dem Nachwuchs, sprich Studenten/Absolventen eine Plattform geben, um die Ergebnisse ihrer Abschlussarbeiten im IT-Securitybereich einem breiten Publikum persönlich zu präsentieren.
Weitere Infos zum Thema: „Nachwuchsförderung kommt in Deutschland doch zu kurz, oder?“
Die besten Tech-Werbespots zum Superbowl XLVI
In der vergangenen Nacht wurde mit dem Superbowl das größte alljährliche US-amerikanische Sport-Einzel-Event ausgetragen. Das Football-Spiel ist in den USA das Ereignis schlechthin und bringt bis zu 170 Millionen Zuschauer vor die Fernseher. Unternehmen wie Samsung, Best Buy und Co. ließen sich die Gunst der Stunde nicht nehmen, um für ihre Produkte mit besonders aufwändigen und originellen Clips zu werben. Hier vier der besten Tech-Werbclips, die Millionen in die Kassen der Fernsehsender gespült haben dürften.
Samsungs Superbowl-Clip zum Galaxy Note ätzt erneut gegen Apple (Screenshot: Samsung)
Superbowl-Clip von Samsung für das Galaxy NoteSamsungs 90 Sekunden langer Clip zum 5,3-Zoll Smartlet Galaxy Note in allerbester Werbezeit soll den südkoreanischen Konzern allein nur für die Ausstrahlung über 10 Millionen US-Dollar gekostet haben. Cameo-Auftritte von Football-Profi Brian Urlacher, Top-Model Miranda Kerr und Glam-Rocker Justin Hawkins von The Darkness haben vermutlich ihr Übriges gekostet.
Von der Machart schlägt es wieder in die Kerbe einiger bereits veröffentlichter Clips mit einem Seitenhieb gegen Apple - dies Mal nur etwas länger und aufwändiger. Zum Ende des Clips lassen sich alle Apple-Fans, die sehnsüchtig auf den Launch eines neuen Apple-Geräts warten, vom Galaxy Note überzeugen und feiern ein rauschendes Straßenfest.
Superbowl XLVI Clip: Best Buy Innovators Hulu Superbowl-Cip Superbowl-Clip von GoDaddy- Weiterführende Links:
- Super Bowl 2012 Commercials: Watch Them All Here - Mashable
- Samsung Galaxy Note im Test - Der sehr große Bruder des Galaxy SII - t3n-News
- „You got Samsunged“: Samsungs lustige Anti-Apple-Videos auf einen Blick - t3n-news
Bilder und Bildunterschriften in HTML5 auszeichnen
Für das Auszeichnen von Bildunterschriften und die Gruppierung mehrerer Bilder gab es vor HTML5 keine syntaktisch korrekten Möglichkeiten. Mit HTML5 gibt es die beiden Elemente FIGURE und FIGCAPTION, die genau diese Lücke schließen und die sich in aktuellen Browser bereits einsetzen lassen.
Dabei ist das FIGURE-Element nicht ausschließlich für Bilder geeignet. Grundsätzlich ist das Element für sich selbst stehende Inhalte gedacht, die ergänzende Informationen zu einem Dokument beinhalten. Es können also auch Videos, Tabellen und Diagramme mit dem FIGURE-Element umschlossen werden.
Bild und Bildunterschrift zusammenbringenNeben dem FIGURE-Element, das die genannten Inhalte umschließt, lässt sich mit dem dazugehörigen FIGCAPTION-Element eine Beschreibung für den Inhalt auszeichnen:
<figure> <img src="skyline.jpg" width="800" height="600" alt="Skyline" /> <figcaption>Sicht auf tolle Skyline</figcaption> </figure>Die meisten Browser stellen das FIGURE-Element leicht eingerückt dar, das FIGCAPTION-Element wird direkt darunter angezeigt – so wie man klassischerweise Bildunterschriften darstellt. Allerdings lässt sich die Darstellung per CSS sehr leicht anpassen, sodass man mit einigen Zeilen schon eine ordentliche Gestaltung für das FIGURE-Element samt Inhalt hinbekommt:
figure { padding: 5px; float: left; border: 1px solid #cccccc; border-radius: 5px; } figure img { border-radius: 3px 3px 0 0; } figure figcaption { padding: 2px 4px 2px 4px; background-color: #636363; color: #cccccc; font-style: italic; border-radius: 0 0 3px 3px; }Ohne zusätzliche Klassenangaben kann das Aussehen per CSS angepasst werden. Außerdem werden Bild und Bildunterschrift mit semantischem Bezug zueinander dargestellt, was bisher nicht möglich war.
HTML5: FIGURE-Element pur (links) und per CSS gestaltet (rechts)
Mehrere Bilder zusammenbringenDas FIGURE-Element kann auch mehrere Bilder oder andere Elemente beinhalten. Allerdings darf es pro FIGURE-Element nur ein FIGCAPTION-Element geben. Das FIGCAPTION-Element kann am Anfang oder Ende stehen:
<figure> <img src="skyline1.jpg" width="800" height="600" alt="Skyline" /> <img src="skyline2.jpg" width="800" height="600" alt="Skyline" /> <figcaption>Sicht auf tolle Skyline</figcaption> </figure>Die Bildunterschrift erstreckt sich über die gesamte Breite der dargestellten Bilder. Mit dem FIGURE-Element lassen sich sehr schön kleine Galerien erstellen und innerhalb eines Textes einbinden.
Andere Inhalte zusammenbringenWie anfangs geschildert, lassen sich beliebige Inhalte über das FIGURE-Element zusammenbringen. Das kann ein Video sein oder eine Tabellen, wenn diese nicht als Bestandteil eines Textes, sondern als Ergänzung zum Inhalt einer Seite wahrgenommen werden sollen.
Nutzt ihr das FIGURE- und das FIGCAPTION-Element bereits? Habt ihr weitere Anwendungsbeispiele dafür?
Weiterführende Links zum Thema HTML5:
Neue Fragen: Dropbox und Auslagerung, Werbeclips erstellen, was darf TYPO3-Update kosten und mehr
Es gibt neue interessante Einträge in unserem t3n Fragen-Portal. Diesmal: Was darf ein TYPO3-Update kosten, Werbeclips erstellen, eigenes DOM-Objekt erstellen, Dropbox und Auslagerung, E-Commerce-System für sehr kleinen Shop und außerdem weitere, bisher unbeantwortete Fragen.
(Foto: Eleaf / flickr.com, Lizenz: CC-BY)
Eigenes DOM-Objekt erstellen„Wollte fragen ob ihr wisst, wie man in JavaScript ein Objekt erstellen kann, was sich mit appendChild() einhängen lässt. Der Hintergrund ist, dass ich ein Formularsteuerelement erstellen möchte, das aus einem div als Container besteht.“
Zur Frage und zu den Antworten...
Verwendet jemand Google Kalender?„Mich würde interessieren, ob jemand Google Kalender in Verbindung mit anderen Programmen (iCal, Outlook, Thunderbird) intensiv benutzt. Wie sieht es hier mit der Synchronisation untereinander aus? Hat jemand gute Erfahrung, auch in...“
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PHP- bzw. MySQL-Frage zu Datenbankabfrage„Ich habe folgenden Code (siehe: Fragenportal Original-Fragestellung) und möchte hier gerne Namen und Vornamen rausziehen, um diesen auf der Loginseite auszugeben. Wahrscheinlich mache ich alles falsch da ich leider newbie bin. Kann mir jemand helfen?“
Zur Frage und zu den Antworten...
Hat jemand Erfahrung mit Dropbox und Auslagerung?„Wenn ich das richtig gelesen habe, kann ich in Dropbox Daten veröffentlichen. Diese sind dann über eine bestimmte URL öffentlich zugänglich. Nun ist meine Idee, bei einer vorhanden Webseite Daten wie z.B. PDF-Formulare und Bildergalerie...“
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Was darf ein TYPO3 Update kosten?„Von meinem Dienstleister kam ein Angebot mit dem Hinweis, dass ein Update durchgeführt werden muss. Mir erschien der Preis sehr hoch, es gab auch keine Angaben zum genauen Stundenaufwand. Auf Nachfrage, wie lange das denn überhaupt dauert...“
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System für sehr kleinen Shop„Ich suche ein E-Commerce-System oder CMS für einen kleinen Shop. Es sollen nur 10 bis 20 Artikel angeboten werden, aber dennoch eine Kauffunktion für PayPal und Vorrauszahlung. Neben dem Shop sollen noch 4 bis 5 Seiten mit Inhalt auf die Website...“
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Wo .it Domain registrieren„Hallo, ich möchte eine Domain mit der TLD “it” registrieren. Mein bevorzugter Hoster bietet diese Domains leider nicht an. Webspace, etc. benötige ich nicht, nur einen Namespace-Eintrag. Wie komme ich günstig an .it-Domain...“
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Welche Domain-registrare sind auch für kleinere Mengen empfehlenswert?„Ich bin derzeit bei Domain.de, gibt es mit denen Erfahrungen? Habt Ihr Tipps für gute und bezahlbare andere Anbieter?“
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User sollen sich selbst E-Mail-Adressen erstellen können„Ich bin gerade noch in der groben Planung, es geht jetzt mal nur um die Machbarkeit. Und zwar sollen verschiedene Leute sich E-Mail-Adressen zur “Projekt-Domain” erstellen können. Ob Weiterleitung oder Postfach ist noch...“
Zur Frage und zu den Antworten...
Mit JavaScript File API (o.ä.) auf Desktop Background Wallpaper zugreifen?„Hallo, ich möchte eine Website erstellen, die auf den Desktophintergrund bzw. ein anderes Bild zugreift, das sich bereits auf dem PC der Besuchers befindet, da ich nicht jeden Seitenaufruf ein HD-Wallpaper senden möchte… “
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Wie erstellt man diese "gut aussehenden" Werbe-Clips?„Hallo zusammen, ich frage mich immer wieder, mit welchen Tools und mit welchen Mitteln manche Firmen ihre Werbe-Clips produzieren? Hier mal ein Beispiel dafür: Google Data Center Efficiency Best Practices -- Full Video. Klar ist das Geschmacksache...“
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Fragen, die bislang noch keine Antwort bekommen habenAuf dieser Seite findet Ihr alle Fragen, bei denen es noch keine Reaktionen gibt. Hier eine Auswahl:
- Wer hat Erfahrungen mit Palm "Symbol" ?
- Ich suche eine Iphone-App, mit der ich schnell(!) Reminder erstellen kann.
- [TYPO3] userFunc return; Wert zuweisen
- Übersicht über ORM Bibliotheken/DB Abstraktionslayer für PHP?
- Bekommt man über Google Maps auch die genauen Shapes/Bounds von Stadtteilen?
- Unterschiedliche Magento Sprachpakete?
- Erinnerung für Facebook Events?
Ihr habt auch eine Frage? Oder Ihr habt gar eine Antwort parat? Dann macht mit bei t3n Fragen.
Nokia Lumia 710 im Test – Preiswerter Windows Phone-Einsteiger
Mit dem Nokia Lumia 710 hat der Finne vor wenigen Wochen sein zweites Smartphone mit Microsofts mobilem Betriebssystem Windows Phone auf den Markt gebracht. Das Nokia Lumia 710 ist von der Ausstattung und Verarbeitung her unterhalb des aktuellen Flaggschiffs Lumia 800 einzuordnen, dafür ist auch der Preis entsprechend niedriger. Was es kann, was gefällt und was nicht, habe ich hier für euch im Test zusammengefasst.
Auf der Vorderseite des Nokia Lumia 710 findet man anstelle von drei Buttons lediglich eine große Taste für alle Fuktionen
Nokia Lumia 710 - Die Hardware Design, VerarbeitungIm Unterschied zum Unibody-Polycarbonatgehäuse des Lumia 800 wird beim Lumia 710 bezüglich der Verarbeitung gespart - die Außenhülle ist aus Kunststoff, jedoch nimmt Nokia bei diesem Modell die klassische Bauweise mit abnehmebarer Rückabdeckung. Anders als das Lumia 800 ist das 710 nicht aus einem Stück gefräst. Es wirkt insgesamt weniger hochwertig. Einen Vorzug hat diese Bauweise dennoch: der Akku kann herausgenommen und ausgetauscht werden. Beim Lumia 800 muss zu diesem Zweck ein Fachmann herangezogen werden. Wie bei vielen von Nokias Symbian-Modellen ist es außerdem möglich, das Aussehen mithilfe von Wechselcovern ein wenig zu individualisieren. Die austauschbaren Rückabdeckungen werden in den Farben Schwarz, Weiß, Cyan, Fuchsia und Gelb angeboten, müssen jedoch separat erworben werden - Preise für die Back-Cover sind zurzeit (Stand 5. Februar 2012) noch nicht bekannt.
Während Nokia beim Lumia 800 auf Sensortasten setzt, ist das Lumia 710 mit physikalischen Buttons ausgerüstet. Wobei man im Grunde nicht vom Plural sprechen kann, denn zur Bedienung von „Suche“, „Home“ oder „Windows“ und „Zurück“ findet man einen Steuerungsbalken aus Kunststoff, der ein Stück weit aus dem Gehäuse herausragt und zu leuchten anfängt, sobald er betätigt wird. Die Druckpunkte sind leider nicht sonderlich gut definiert und etwas schwammig. Aus diesem Grund muss man gut darauf achten, an welche Stelle des Balkens man drückt. Ansonsten kann die falsche Funktion ausgelöst werden. Mir wären separate Knöpfe lieber gewesen.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Verarbeitungsqualität okay ist. Es liegt angenehm in der Hand, die Tasten zur Lautstärkeregelung und der dedizierte Kamerabutton schließen bündig mit dem Gehäuse ab. Manchen Nutzern dürfte jedoch auch hier ein besser definierter Druckpunkt fehlen. Der Gehäusedeckel sitzt bei dem mir vorliegenden Gerät fest am Gehäuse - nichts knarzt oder knirscht. Ein wenig überraschend war der Einsatz eines Slots für eine micro-SIM-Karte. Wer sich das Lumia 710 zulegt, sollte sich gleich bei seinem Netzbetreiber eine solche zulegen.
Der Musikplayer des Nokia Lumia 710 weiß zu gefallen
Display und Kamera des Nokia Lumia 710Der 3,7 Zoll große Clear Black-Screen mit der obligatorischen Auflösung von 800 x 480 Pixeln, der über die identische Größe des Lumia 800 verfügt, kann mit den brillanten Farben des Super AMOLED Screens des Windows Phone-Flaggschiffs der Finnen nicht ganz mithalten. Farben, Helligkeit und Kontrast sind stimmig, wobei die Farbwiedergabe leider nicht so intensiv ist. Bei einem Smartphone der Einsteigerklasse mit TFT-LCD-Screen wäre dies aber ohnehin zuviel verlangt.
Zur verbauten rückseitigen Kamera mit LED-Blitz lässt sich das Gleiche sagen. Für ein Einsteigersmartphone ist sie recht ordentlich. Die Kamera löst rasch aus - entweder per dediziertem Kameraknopf an der Gehäuseseite oder per Tip-to-Focus, mit der der Nutzer den scharfzustellenden Bereich individuell wählen kann und der recht zuverlässig funktioniert. Anstelle einer 8 Megapixel-Kamera mit Carl Zeiss-Optik, die beim Lumia 800 verwendet wird, hat Nokia bei seinem Einsteigermodell einen 5-Megapixel-Sensor gewählt. Die erzielten Resultate sind nicht überragend, der Preisklasse jedoch angemessen. Die Qualität der geschossenen Bilder sind okay, verfügen jedoch über wenig Detailgenauigkeit und erscheinen etwas matt. Wie nicht anders zu erwarten, sucht man wie beim Lumia 800 vergebens nach eine Frontkamera zur Videotelefonie.
Nokia Lumia 710 von der Seite (vlnr): Öse für Trageschlaufe, Kamerataste, Lautstärkeregler
Multimedia und SpeicherDer Windows-Phone Standard-Musikplayer leistet zuverlässige Dienste. Die Bedienung ist sehr einfach, leider hat Microsoft den Umfang der Bedienelemente sehr reduziert gehalten - so fehlt beispielsweise ein Equalizer. Der Sound über den Kopfhörer ist sehr ordentlich, wer jedoch den integrierten Lautsprecher verwenden möchte, wird enttäuscht. Der Klang ist flach und selbst voll aufgedreht recht leise.
Allzuviel Platz für Musik und Videos stehen im Lumia 710 ohnehin nicht bereit, denn Nokia hat seinem Einstiegs-Windows-Phone gerade einmal 8GB internen Speicher verpasst. Von dieser Kapazität stehen effektiv ca. 6GB Speicher zur Verfügung, der Rest wird für das System beansprucht. Der Speicher wird noch knapper, wenn man sich das komplette Kartenpaket Deutschlands für Nokias kostenlose Navigationssoftware installiert. Denn dafür gehen weitere 479MB an Kapazität verloren. Im Unterschied zu Android-Phones besteht keine Möglichkeit, den verbauten Speicher per microSD-Karte zu erweitern. Dem Nutzer des Smartphones stehen als Speichererweiterung jedoch noch 25GB kostenloser Cloud-Speicher in Microsofts „SkyDrive“ zur Verfügung, für den unterwegs allerdings eine schnelle und zuverlässige mobile Datenverbindung benötigt wird.
Das Nokia Lumia 710 von hinten - die abgerundete Form macht es zum Handschmeichler
Performance und Telefonie des Nokia Lumia 710In Punkto Performance steht das Lumia 710 dem Lumia 800 dank des 1,4GHz Single Core-Prozessors in nichts nach - Apps starten ohne lange Wartezeit, Eingaben werden direkt ohne Verzögerung umgesetzt, Ruckler wie bei anderen, selbst Android-Smartphones der Oberklasse, sind nicht zu beobachten. Auch der integrierte mobile Internet Explorer läuft mit einem ordentlichen Tempo, unterstützt den Webstandard HTML5 und konnte im Test überzeugen, wenngleich die Bedienung zum Teil etwas gewöhnungsbedürftig ist.
Die Akkulaufzeit des Lumia 710 entspricht dem Standard eines aktuellen Smartphones. Nutzt man es intensiv zum mobilen Surfen, Musik hören, Videos ansehen und dergleichen, muss es am Tagesende zum Aufladen an die Steckdose. Im Standby hält es ein paar Tage durch. Kommen wir zur eigentlichen Kernfunktion eines Telefons: dem Telefonieren. In dieser Disziplin schlägt sich das Lumia 710 mit Bravour und konnte, subjektiv betrachtet, bezüglich der Sprachqualität selbst das Lumia 800 übertreffen. Es sind bei Telefonaten weder Rauschen noch Knacksen zu vernehmen, die Tonqualität ist erste Sahne. Sicherlich hängt dies mitunter auch vom Netz ab, in dem man sich befindet.
FazitDas Nokia Lumia 710 ist einer der günstigsten Einstiege in die Windows Phone-Welt. Es kann zwar vom exklusiven Design nicht mit dem Lumia 800 mithalten, doch dafür kostet es locker 100 Euro weniger. Auch wenn Verarbeitung und Kamera nicht unbedingt Spitzenklasse sind, ist das Lumia 710 eine gute Wahl für Einsteiger und Neugierige. Denn selbst das Nokia-Flaggschiff kann letzten Endes im Direkt-Vergleich in erster Linie mit seiner tollen Verarbeitung und ansprechendem Design glänzen, die Kamera des Lumia 800 ist auch nicht das gelbe vom Ei. Für einen Straßenpreis von knapp 280 Euro erhält man dennoch ein recht ordentliches Smartphone inklusive einer kostenlosen Navigationslösung.
Wer eine interessante Alternative mit Microsofts mobilem Betriebssystem Windows Phone in ähnlicher Preisklasse sucht, sollte sich gegebenenfalls das HTC Radar ansehen. Es hat zwar nur einen 1GHz-Prozessor sowie 8GB Speicher an Bord, dennoch kann es sich sehen lassen. Falls man sich am geringen Speicher stören sollte, erhält man mit dem Lumia 800 wohl derzeit das rundere Paket, jedoch auch zu einem höheren Preis.
Technische Daten des Nokia Lumia 710:- Windows Phone 7.5 Mango
- 3,7 Zoll Clear Black-AMOLED-Display (800×480 Pixel; WVGA)
- 1,4GHz Qualcomm MSM8255-Prozessor (Single Core)
- 5 Megapixel-Kamera mit Dual LED-Blitz
- 720p Videoaufnahme
- 8 GB interner Speicher, nicht erweiterbar
- 512 MB RAM
- 802.11b/g/n; HSDPA
- Bluetooth 2.1 + EDR (Enhanced Data Rate)
- microUSB-Port
- 3,5 mm Kopfhörerbuchse
- 1300 mAh Li-Ionen-Akku
- 119 x 62 x 12 mm
- 126 g
- Eine vollständige Übersicht der technischen Daten gibt es bei Nokia
Weiterführende Links:
- Nokia Lumia 710 - Nokia
- Nokia Lumia 710 und Lumia 800 - Launch Event am 10. November [Bildergalerie] - t3n-News
- Nokia Lumia 800 im Test - Ein guter Neuanfang - t3n-News
- Teste Windows Phone auf deinem iPhone oder Android-Smartphone - t3n-News
- Nokia 2012: Highend Lumia-Smartphone und Windows 8 Tablet im ersten Halbjahr - t3n-News
Auch Smartphones macht die eisige Kälte zu schaffen
Das finnische Magazin MikroPC eine umfangreiche Teststrecke zur Frage durchgeführt, bei welchen Minustemperaturen aktuellen Smartphones die Luft ausgeht und sie unbenutzbar werden. Schon weil nicht nur in Finnland eisige Temperaturen gemessen werden – auch bei uns sank das Thermometer in manchen Regionen Ende der Woche auf bis zu -30 Grad Celsius – ist es ratsam, sich die Ergebnisse näher anzusehen.
Smartphones – manche robuster als erwartetMikroPC hat sich die 15 beliebtesten Handy-Modelle in Finnland geschnappt und im Klimaraum des Technical Research Centre of Finland getestet, was die Geräte so aushalten. In diesem Wetterraum lassen sich Temperaturen auf das Grad genau einstellen. Unter den Testgeräten waren unter anderem ein iPhone 4 sowie ein iPhone 4S, aber auch das Samsung Galaxy SII und allerhand Nokia-Modelle wie das N8, N9 und weitere Feature-Phones. Die Tester haben mit recht „milden“ null Grad Celsius begonnen und anschließend jeweils in Schritten von fünf Grad Celsius gesenkt, bis auch das letzte Testmodell den Geist aufgab und sich nicht mehr verwenden ließ.
Zu Beginn des Tests funktionierten bei null Grad Celsius alle Geräte anstandslos, wie nicht anders zu erwarten. Bei -5 Grad gab es jedoch die ersten Ausfallerscheinungen: Das iPhone 4S und das Nokia N9 wollten nicht mehr so recht. Das Apple-Phone zeigte einen SIM-Karten-Fehler an, das Nokia MeeGo-Smartphone meckerte, die Batterie sei leer. Bei -10 Grad Celsius gab das iPhone 4S vollständig auf. Es meldete einen leeren Akku und stellte sich ab. Bei dieser Temperatur wurde bei allen Geräten, die mit einem LCD-Screen ausgestattet waren, Probleme beobachtet. Bei Smartphones mit AMOLED-Screens kam es indes noch zu keinen Ausfällen. Zwischen Minusgraden von -15 bis -20 Grad Celsius machten die meisten Smartphones schlapp. Selbst Modelle, die auf den ersten Blick zu laufen schienen, stellten sich ab, sobald man eine Taste drückte. Nur eines der Smartphones zeigte den Minusgraden die Stirn: Das Samsung Galaxy SII wollte selbst bei -30 Grad Celsius nicht aufstecken, bei -35 Grad Celsius war allerdings auch für das Samsung-Flaggschiff Schluss.
Kurioserweise hielten die kleinen Nokia-Geräte C1-01 und E65 zum Teil noch bis -40 Grad Celsius aus. Dass gerade Nokia hier punkten kann, verwundert nicht. Schließlich müssen die Geräte auch im Heimatland des Unternehmens funktionieren, wo nicht selten solche bitteren Temperaturen herrschen.
Handys und Smartphones geht bei diesen eisigen Temperaturen schnell die Puste aus (Foto: philip.bitnar / flickr.com, Lizenz: CC-BY)
Kälte und Smartphones: Schwachstelle AkkuWie im Test zu erkennen ist, können sich Feature-Phones und Smartphones extrem tiefen Temperaturen widersetzen. Der größte Schwachpunkt der Geräte stellt der Akku dar. Der Energiespeicher der Handys kann nur bis zu einer bestimmten Temperatur seine Dienste verrichten. Wenn diese unterschritten wird, verlangsamt sich die chemische Reaktion im Inneren der Batterie. Je kälter die Batterie wird, desto langsamer verläuft diese Reaktion, sodass nicht genügend Energie erzeugt werden kann. Als Resultat stellt sich das Handy ab oder es wird angezeigt, dass die Batterie leer sei.
Somit ist bei diesen Temperaturen zu empfehlen, die Smartphones entweder zu Hause zu lassen, oder möglichst nah am Körper zu tragen und sie äußerst selten im Freien zu nutzen.
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